Kursreglement KʼWerk

Allgemeine Bestimmungen

  1. Kursbesuch

    Kursangebot

    Die K’Werk Bildschule bis 16 bietet Semesterkurse und Workshops an. Die nachfolgenden Bestimmungen für Semesterkurse gelten sinngemäss auch für Workshops. Das Kursangebot kann im K’Werk Programmheft eingesehen werden. Dieses ist auf dem Sekretariat, Vogelsangstrasse 15, Postfach, 4005 Basel, 061 695 66 10 erhältlich oder unter www.kwerk.ch auffindbar.

    Mitwirken der Schüler:innen im Unterricht

    Die wichtigste Grundvoraussetzung für einen erfolgsversprechenden Unterricht in der K’Werk Bildschule bis 16 ist die Bereitschaft der Schüler:innen im Unterricht aktiv mitzuwirken. Dafür ist ein regelmässiger und pünktlicher Besuch der Kurse die Voraussetzung.

    Mit Schüler:innen, deren Bereitschaft zum Engagement oder deren Zuverlässigkeit nicht vorhanden sind, wird nach Absprache mit der Schulleitung entschieden, ob ein weiterer Besuch des Unterrichts sinnvoll ist.

    Erläuterungen zu Kursangebot und Unterricht

    Für Fragen im Zusammenhang mit dem Kursangebot und dem Unterricht stehen die betreffenden Unterrichtenden gerne zur Verfügung. Kontaktadressen vermittelt das Sekretariat.

    Sprechstunden bei der Schulleitung

    Wenn Konflikte auftauchen, die sich im Gespräch mit der betreffenden unterrichtenden Person nicht lösen lassen, können Schüler:innen und Eltern sich auch an die Schulleitung wenden.

    Werkschau

    Die in den Kursen entstandenen Arbeiten werden am Ende jedes Semesters an einer Werkschau an der Schule ausgestellt. Nach der Werkschau werden die Eltern informiert, sobald die Arbeiten abgeholt werden können. Arbeiten, die nicht innert der angegebenen Frist abgeholt worden sind, werden entsorgt oder anderweitig verwendet.

  2. Kursbetrieb

    Schuljahr

    Das Schuljahr der K’Werk Bildschule bis 16 dauert zwei Semester zu je 15 Einheiten, verteilt auf ein Semester. Die Ferien des K’Werk decken sich mit jenen der öffentlichen Schulen von Basel-Stadt. Das Herbstsemester beginnt in der dritten Woche nach den Sommerferien, das Frühlingssemester beginnt Mitte Januar.

    Kursdauer

    Eine Semesterkurseinheit besteht aus 15 × 120 Minuten während eines Semesters, d. h. 40 Lektionen bzw. 30 Stunden. Die Kurse werden jeweils über mehrere Semester fortgesetzt. Kinder und Jugendliche, die schon in der K’Werk Bildschule bis 16 sind und weiter im Kurs bleiben möchten, werden frühzeitig von der unterrichtenden Person dazu angehalten, sich anzumelden.

    Anmeldung

    Anmeldungen für die Kurse erfolgen mit dem Online-Formular auf unserer Website www.kwerk.ch oder schriftlich mit dem Anmeldeformular, das per Post zweimal im Jahr verschickt wird oder das als Download auf unserer Website erhältlich ist. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt.

    Voraussetzungen/Vorabklärungen

    Es gibt keine Aufnahmeprüfungen, zugelassen sind alle Schüler:innen der Region zwischen sechs und sechzehn Jahren.

    Um bei der gestalterischen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen Kontinuität zu gewährleisten, werden sie und ihre Eltern bei der Wahl weiterer Kursbelegungen auf Wunsch von den betreffenden Lehrpersonen beraten.

    Eintritt

    Der Eintritt in die K’Werk Bildschule bis 16 erfolgt in der Regel zu Beginn eines Semesters oder nach Absprache mit der unterrichtenden Person in den ersten drei Wochen nach Semesterbeginn.

    Nach der Kurseinteilung erhalten wird eine schriftliche Bestätigung und die Rechnung zugestellt. Ohne schriftlichen Gegenbericht an das Sekretariat bis zwei Wochen vor Kursbeginn gilt die Einteilung als definitiv.

    Kursort

    Der Unterricht wird in den Räumen der K’Werk Bildschule bis 16 erteilt. Über Ausnahmen entscheidet die unterrichtende Person in Absprache mit der Schulleitung. In Kooperationen mit anderen Institutionen sind räumliche Nutzungen an beiden Orten möglich. Die Eltern werden bei Exkursionen und Ortswechsel frühzeitig informiert.

    Kurswechsel

    Einen Kurs während des laufenden Semesters zu wechseln, ist nur in begründeten Fällen und mit Zustimmung der Schulleitung möglich.

    Kursausfall

    Wenn eine Lehrperson verhindert ist, wird der Unterricht durch eine Vertretung erteilt. Falls das nicht möglich ist, wird ein Ersatztermin angeboten.

    Weiterführung/Austritt

    Der Austritt aus der K’Werk Bildschule bis 16 erfolgt ohne Formalitäten auf Ende des Semesters. Für die Weiterführung des Kurses ist eine neue Anmeldung erforderlich. Das neue Kursprogramm wird jeweils vor Semesterende verschickt bzw. den Schüler:innen mitgegeben.

    Testatheft

    Nach jedem Kurs- oder Workshop-Besuch erhalten die Schüler:innen einen Eintrag in ein persönliches Testatheft – den «Pass» der Konferenz Bildschulen Schweiz. Das Testatheft ist an allen Bildschulen gültig.

    Erläuterungen zu Bild- und Werkrechten

    Um im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit den Unterricht zu veranschaulichen – zum Beispiel in Broschüren, auf unserer Website www.kwerk.ch oder auf Social Media – möchten wir in regelmässigen Abständen Aufnahmen zeigen. Seien es Fotografien von der Klassen- und Raumsituation, von Arbeitsprozessen im Allgemeinen oder indirekte Aufnahmen der Schüler:innen und deren Arbeiten.

    Werkrechte: Einwilligung für die Veröffentlichung von Bildaufnahmen, auf denen Werke der Schüler:innen zu sehen sind.

    Bildrechte: Einwilligung für die Veröffentlichung von Bildaufnahmen, wo die Schüler:innen möglicherweise indirekt abgebildet sind.

    In der elektronischen sowie analogen Anmeldung können Bild- und Werkrechte separat erteilt werden.

    Ihre Einwilligung gilt ohne zeitliche Begrenzung und kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. Die Bildaufnahmen werden unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen zum Persönlichkeits-, Daten- und Urheberrechtschutzes ausschliesslich im Zusammenhang mit der K’Werk Bildschule bis 16 verwendet.

    Unsere wichtigsten Grundsätze lauten:

    • Die Bildaufnahmen werden nur für die Öffentlichkeitsarbeit der K’Werk Bildschule bis 16 und auf der Website www.kwerk.ch verwendet.

    • Die Bildaufnahmen werden nicht mit Namen der Kursteilnehmenden veröffentlicht.

    • Es werden keine Angaben gemacht, welche die Privatsphäre der Kursteilnehmenden verletzen.

  3. Kursgelder

    Kursgeld/Versicherung

    Das Kursgeld beträgt CHF 260 pro Semester einschliesslich Materialkosten für Kinder und Jugendliche aus Basel, Riehen und Bettingen. Für alle anderen beträgt das Kursgeld CHF 420. Das Kursgeld für Workshops wird nach deren Dauer berechnet.

    Die Kursrechnung gilt als definitive Kursbestätigung. Jeder Kurs wird einzeln in Rechnung gestellt, die innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen ist.

    Die Schüler:innen sind vom K’Werk nicht gegen Unfall versichert. Für einen allfällig nötigen

    Abschluss einer solchen Versicherung sind die Eltern verantwortlich.

    Zahlungsverpflichtung

    Nach der Kursbestätigung durch die K’Werk Bildschule bis 16 besteht die Verpflichtung, das entsprechende Kursgeld zu bezahlen, auch wenn der Unterricht nicht besucht wird. Falls ein:e Schüler:in karnkheitsbedingt dem Unterricht während längerer Zeit fern bleibt oder der Kurs nicht besucht werden kann, wird die Kursgebühr nach Vorlegen eines Arztzeugnisses reduziert oder rückerstattet. Bei unentschuldigtem Fernbleiben und nachträglicher Abmeldung, ohne Nennung einer relevanten Begründung, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 CHF erhoben.

    Wenn der Unterricht aus schwerwiegenden Gründen nicht erteilt werden kann und wenn weder eine Vertretung noch ein Ersatzdatum zur Verfügung stehen, so ist die Schulleitung ermächtigt, bis zu zwei Stunden pro Semester ersatzlos zu streichen, ohne das Kursgeld zu reduzieren.

    Kursgeldermässigung

    Schüler:innen, welche im selben Semester mehrere Kurse besuchen oder deren Geschwister ebenfalls einen Kurs besuchen, erhalten zehn Prozent Ermässigung auf das Kursgeld der zusätzlichen Kurse.

    Auf die Workshops und Kurse, die durch ein grosszügiges Engagement und/oder Unterstützung des «Forum K’Werk» oder einer anderen Institution wie z. B. der Musikschule Basel, Musik Akademie Basel oder die Freiplatzaktion Basel schon zu stark reduziertem Preis angeboten werden, werden keine zusätzlichen Rabatte oder Reduktionen jeglicher Art gewährt.

    Seit 2020 können Familien vom Solidaritätsfonds profitieren: Für Familien, die kantonale Prämienverbilligungen, Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe erhalten, gelten reduzierte Kurskosten, die auf das jeweilige Einkommen angepasst sind.

    Sie können bei der Anmeldung angeben, in welcher Einkommensgruppe Sie sind oder ob Sie Sozialhilfe/IV/EL erhalten. Für ausserkantonale Anmeldungen gilt dasselbe, ausser dass bei der Prämienverbilligung keine Einkommensgruppe angegeben wird.

    Der Solidaritätsfonds ist vom Forum K’Werk Basel als unabhängiger Fonds errichtet worden. Es besteht kein Rechtsanspruch.

    Die «Allgemeinen Bestimmungen» gelten für alle Kurs- und Workshopteilnehmenden der K’Werk Bildschule bis 16. Mit ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder mit der Online-Anmeldung über die K’Werk-Website bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass sie von den «Allgemeinen Bestimmungen» Kenntnis genommen haben und sich damit einverstanden erklären.

    Basel, April 2024